AGB des PULP EVENT SCHLOSS GMBH Gastronomiebetrieb

Herzlich Willkommen im PULP Duisburg. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung!
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskobesuches, bitten wir Sie, Nachfolgendes zu beachten:

01. Der Besucher verpflichtet sich, das Gesetz zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere:

  • Zu unseren Discoveranstaltungen (Freitag, Samstag und vor Feiertagen) haben ausschließlich Personen ab 18 Jahren Einlass nach Vorzeigen eines amtlichem Lichtbildausweises. Wir akzeptieren ausschließlich Original-Dokumente.
  • Zu unseren Special Events ist gemäß § 5 (1) JÖSchG Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Betreten des PULP nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet. Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist: Jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.

02. Das sogenannte “Pogen” (= heftiges Anrempeln der Gäste während des Tanzens) ist an allen Tagen verboten.

03. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

04. Das Betreten des PULP geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für etwaige Personen- oder Sachschäden, die nachweislich nicht auf ein Verschulden des PULP sowie deren Angestellten zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen.

05. Wer mutwillig PULP-Eigentum (z.B. Gläser, Stühle etc.) zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.

06. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen.

07. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.

08. Auf den zum PULP gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.

09. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.

10. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt.

11.1. Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 1 EUR inklusive Umsatzsteuer erhoben. Für jedes Garderobenstück erhält der Gast eine Garderobenmarke.
11.2. Eine Haftung für in der Garderobe zurück gelassene Wertsachen oder Accessoires ist ausgeschlossen.
11.3. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.
11.4. Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist. Eine Aushändigung der Garderobe ohne entsprechende Garderobenmarke kann frühestens nach Feierabend gegen Vorlage des Personalausweises erfolgen.
11.5. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Der Besucher ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 2 € zu erstatten.
11.6. Nicht abgeholte Jacken werden 14 Tage aufbewahrt und anschließend entsorgt.

12. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

13. Unsere Diskothek-Öffnungszeiten sind Freitag und Samstag und vor Feiertagen von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
Der Gast verpflichtet sich, noch nicht verzehrte Speisen und Getränke bei Ende der Öffnungszeiten zügig zu verzehren oder zu trinken. Wir bitten um Verständnis, da ansonsten der Widerruf der Sperrzeitverkürzung oder andere behördliche Auflagen zu befürchten sind.

14. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen des PULP sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft.

15. Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.

16. Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot.

17. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das gilt ebenso für den Parkplatz.

18. Jeder Gast erhält beim Betreten des PULP eine Abrechnungskarte (Kreditkarte). Diese Karte berechtigt den Inhaber, im PULP Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Durch Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber kurzzeitig Kredit in der auf der Karte angegebenen Höhe. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und bei Verlassen des PULP an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen und den geschuldeten Betrag in bar zu bezahlen. Die Karte bleibt unser ausschließliches Eigentum. Wir können die Nutzung der Karte – auch ohne Nennung von Gründen – untersagen. Eine Karte, deren Nutzung wir untersagt haben, muss sofort an uns zurückgegeben werden. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Karte ausgehändigt worden ist. Der Karteninhaber haftet bei Verlust der Karte auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages. Freitags, samstags und vor Feiertagen sind ab 21h ein Eintritt von 6 € und ein Mindestverzehr von 4 €, also insgesamt 10 €, beim Einlass zu entrichten.

19. Das Wochenprogramm ist den ausgehängten Plakaten, Hinweistafeln und dem Internet www.pulp-duisburg.de zu entnehmen.

20. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.

21. Im PULP werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum des PULP. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.

  • Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht.
  • Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird. Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht nicht.

22. Mit Betreten des PULP bzw. mit Annahme der Kreditkarte erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere im Hinblick auf die Kreditkarte im rechtlichen Sinne an.

23. Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich nicht gestattet. Dies gilt ebenso für E-Zigaretten. Der Konsum von Cannabis ist im gesamten Bereich nicht gestattet.

Die Betriebsleitung des PULP DUISBURG
» Zusätzlich möchten wir hier noch ein Mal auf etwas extrem Wichtiges hinweisen:
Die Musiklautstärken in Diskotheken, auf Konzerten oder sogar im eigenen Walkman können bei hohen Lautstärken zu Hörschäden führen.
Lautstärke empfindet jeder Mensch anders. Was für den einen zu leise, kann für den anderen schon die physische Schmerzgrenze bedeuten … daher denken Sie immer daran, zu ihrem eigenen Schutz ein paar Gehörschutzstöpsel mitzuführen.
Gehörschutz ist übrigens auch bei uns an der Kasse zu kaufen.

PULP Event-Schloss Duisburg