.. und zwar kommt man ja mit 17 bis 00 Uhr ins Pulp und mit Erziehungsberechtigtem auch über 00 Uhr hinaus.
Verstehe ich das richtig, das ich dann eine Erziehungsberechtigtenbescheinigung mitbringen kann, auf der meine Eltern und mein Freund ( über 18 ), der dann mitkommen würde, unterschreiben und dann könnte ich auch länger als 00 Uhr bleiben ?
Oder kann ich nur mit Eltern kommen ?
LG
Nessa
Das ist gesetzlich so festgelegt - und ich muss sagen: das finde ich auch verdammt gut so!
.. gedulde dich einfach noch ein paar Monate, dann kannst du ohne Grenzen feiern gehen!
Ich wünsche dir noch viel Spaß beim Feiern im PULP - egal, ob als Minderjährige oder Volljährige!